AGB Personalberatung/-vermittlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalberatung/-vermittlung:
1. Allgemeines: Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Firma staff24 Personalvermittlung GmbH, im folgenden kurz staff24 genannt, und des Vertragspartners, im folgenden kurz Auftraggeber genannt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus Personalberatung.
2. Personalberatung: Im Rahmen der Personalberatung führt staff24 für den Auftraggeber die Personalsuche und -auswahl anhand der gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellten oder von diesem zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position durch.
3. Kundenidentität: Änderungen des Kundennamens, seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle, der Firmen-buchnummer oder der Rechtsform hat der Auftraggeber umgehend an staff24, schriftlich bekanntzugeben. Schriftstücke gelten an den Auftraggeber zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekanntgegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt werden.
4. Vertragsbeginn: Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit dem ersten notwendigen Schritt, der seitens staff24 für die Personalsuche und -auswahl laut der Stellenbeschreibung des Auftraggebers gesetzt wird, beginnt das Vetragsverhältnis.
5. Honorar: Der Arbeitsaufwand von staff24 für die Suche, Auswahl und Präsentation der geeigneten Kandidaten wird durch das zwischen dem Auftraggeber und staff24 zu vereinbarende Honorar abgedeckt, und nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten von staff24 in Rechnung gestellt. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung das ein- oder mehrfache eines Bruttomonatsgehalts für Vollzeitbeschäftigte (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsgehalt auf eine Vollzeitbeschäftigung hochzurechnen) aufgerundet auf die nächsten ¤ 100,--, mindestens jedoch ¤ 2.500,--. Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% Ust. verrechnet. Das Bruttomonatsgehalt des vermittelten Dienstnehmers (freien Dienstnehmer) setzt sich aus den in Aussicht gestellten bzw. mit dem Dienstnehmer vereinbarten Fixum zuzüglich etwaiger Überstundenpauschalen, voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr sowie dem Durchschnitt eventueller Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr zusammen. Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar bereits inkludiert.
6. Garantie über die Nachsuche: Bei Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem vermittelten Kandidaten innerhalb der ersten drei Monate ab Beginn des Dienstverhältnisses von einem der beiden Seiten, verpflichtet sich staff24, auf Basis der für die erste Kandidatensuche gültigen Stellenbeschreibung und des erarbeiteten Anforderungsprofils, kostenlos eine einmalige Nachsuche für die Dauer eines Monats ab Bekanntgabe der Auflösung des Dienstverhältnisses durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, staff24 den Wunsch einer Nachsuche innerhalb einer Woche nach Auflösung des Dienstverhältnisses schriftlich bekannt zu geben, da ansonsten der Garantieanspruch auf Nachsuche erlischt.
7. Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber verpflichtet sich, staff24 innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss eines (freien) Dienstvertrages mit einem von staff24 namhaft gemachten Kandidaten schriftlich zu verständigen, sofern dieses Dienstverhältnis innerhalb von zwei Jahren nach erstmaliger Bekanntgabe des Kandidatennamens abgeschlossen wird. In diesem Falle verpflichtet sich der Auftraggeber das im Personalberatungsauftrag vereinbarte Honorar sofort nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu zahlen. Erfolgt die Verständigung verspätet oder wird dies unterlassen so hat der Auftraggeber das zweifache des vereinbarten Honorars zu entrichten.
8. Vertraulichkeit: Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche Namen der Kandidaten sowie alle ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesonders verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen. Handelt der Auftraggeber wider dieser Verpflichtung, gilt eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe des zweifachen in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars, als vereinbart.
9. Gültigkeit: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und ihrer Bestandteile - insbesonders dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - beeinträchtigt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr im Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und staff24 gilt österreichisches Recht.
10. Schriftlichkeit: Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Gerichtsstandort: Als Gerichtsstandort gilt Wien.